Heute bitte ich um Unterstützung.

Um diesen drastischen Filmbericht geht es, der im November 2017 ausgestrahlt wurde: https://www.presseportal.de/pm/7840/3790464 .

Auf deutschen Straßen müssen Tiertransporteure eine Reihe von Regeln einhalten. Die Fahrer müssen zum Beispiel ihre Sachkunde nachweisen. Zuwiderhandlungen haben Konsequenzen.

In unseren Schlachthöfen dürfen Angehörige jeder Religion schlachten. Wichtig ist nämlich, ob Schlachter ihr Handwerk beherrschen. Ihre Aufgabe ist es, Tiere so streß- und schmerzarm zu töten wie möglich. Sie werden geschult und kontrolliert. Ebenso werden ihre Werkzeuge kontrolliert.

Ob die gezeigten Schlachtungen in Schlachtstätten außerhalb der EU mit den Richtlinien anderer Religionen konform sind, müssen die Angehörigen der betreffenden Religion(en) ausmachen. Ich könnte das gar nicht beurteilen, selbst wenn ich wollte.

Was ich beurteilen kann: Die gezeigten Transporte sind nach unserem Recht tierschutzwidrig. Die Wartezeiten bzw. die Kontrollzeiten an Grenzübergängen zu Drittländern dauern zu lange. Anstatt die Tiere abzuladen, ihnen Erholung, Futter und Wasser zu geben, lässt man sie auf dem Transporter warten. Stundenlang. Tagelang. Die Schlachtkörper der Überlebenden weisen danach Zeichen der Quälerei und länger bestehende Verletzungen auf und würden bei uns mit hoher Wahrscheinlichkeit konfisziert. Die Schlachtung selbst ist tierschutzwidrig. Schlachthygiene existiert nicht, weil die Tiere sich im Todeskampf auf dem Boden winden. Für weitaus geringere Verstöße werden bei uns Betriebe gesperrt.

Ob ich irgendwo Urlaub mache, oder importierte Lebensmittel kaufe: ich möchte nicht in die Situation kommen, so Erzeugtes zu essen.

Landwirte, die man mit dem Lebens- und Leidensweg eines bei ihnen geborenen Tieres konfrontiert hatte, waren entsetzt. Müssen wir wirklich Tiere in solche Situationen schicken?

Ich denke, das müssen wir nicht.

So schrieb ich eine Petition an das Parlament der EU. Währenddessen machten sich KollegInnen und Tierschützer einmal mehr auf den politischen Weg und versuchten ihre Abgeordneten zum Handeln zu bewegen. Die Resonanz war teilweise ernüchternd. Sofern Abgeordnete überhaupt zeitnah antworteten, kamen vorgefertigte Standard-Texte. Also trieb ich meine Einzel-Aktion weiter.

Es war nicht ganz einfach, sich im Dschungel der Vorgaben zurechtzufinden. Aber wenn man sich mal eingearbeitet hat, geht es erstaunlich gut. Ich versuchte es mit einer Beschwerde wegen schlechter Verwaltungspraxis. Es gibt ja Vorschriften und sogar Urteile des Europäischen Gerichtshofes, hier ist eines aus dem Jahre 2015:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-urteil-c-424-13-tierschutz-tiertransporte-eu-grenze/

Nur werden diese Vorschriften irgendwie nicht umgesetzt.

Die Beschwerde wurde abgelehnt. Ich hatte einen gedanklichen Fehler in meiner Argumentation. Also erneut in den Dschungel … diesmal bekam ich tatsächlich eine Petition hin.

Kürzlich wurde ich informiert, daß der Petitionsausschuß sich damit beschäftigen würde. Ich bekam einen Link, um die Sitzung zu verfolgen. Man hätte mir erlaubt, als Zuschauerin teilzunehmen. Und für ganz spezielle Problemstellungen wäre es sogar möglich gewesen, mir Rederecht zu erteilen. Über all das wurde ich vorbildlich informiert … es hat eben nur seine Zeit gedauert.

Kurz und gut, die Kommission hatte einige Anmerkungen für mich. Aber die Petition wurde zugelassen. Das ist eine wichtige Hürde: ab jetzt kann jeder Bürger und jede Bürgerin der EU sie unterstützen.

Um diese Unterstützung bitte ich jetzt: Unterzeichnen Sie diese Petition, wenn Sie mit mir der Ansicht sind, daß man keine lebenden Schlachttiere in Drittländer exportieren soll:

https://petiport.secure.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0011%252F2018/html/Petition-Nr.-0011%252F2018%252C-eingereicht-von-Maren-Bestmann-Auchter%252C-deutsche-Staatsangeh%25C3%25B6rigkeit%252C-zur-Missachtung-des-Tierschutzes-bei-Schlachttiertransporten-in-Drittl%25C3%25A4nder

http://kurzelinks.de/18nt

Maren Bestmann-Auchter

Tierärztin